Die örtliche Bauüberwachung
Objektüberwachung, oder Bauoberleitung werden
vom Auftraggeber, meist vom Bauherrn, eingesetzt.
Als „Sachwalter des Bauherrn“ übernimmt die
Bauüberwachung vorrangig die Überwachung und
Überprüfung der zu erbringenden Leistung,
koordiniert die Einzelgewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden etc.) und steht in direktem
Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer
Fragen.
Auf Grund der fachlichen Qualifikation
führen wir die Leistungen der
Bauüberwachung und
Koordination, aller am Projekt
beteiligter Personen so durch,
dass die vorgegebenen Anforderungen erfüllt
werden.