ARGE STIBA HOLDING

ENERGIEAUSWEIS

Die Energieausweise nach OIB Richtlinie 6 sind die nationale Umsetzung der europäischen Richtlinien 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Sie treten in Österreich, abhängig von Bundesland, für Neu- und Zubauten im Lauf des Jahres 2008 in Kraft, bzw. am 1 Januar 2009 im Fall von Verkauf oder Vermietung von bestehenden Gebäuden.

Die Ausstellung darf nur von qualifizierten Fachleuten erfolgen.

Mit der Einführung des Energieausweises nach OIB Richtlinie 6 im Verlauf des Jahres 2008 (abhängig vom Bundesland), muss bereits der Einreichung ein Energieausweis beigelegt werden.

Ebenso wird der Verkäufer oder Vermieter einer konditionierten Immobilie ab dem 1. Januar 2009 gemäß dem Energieausweis-Vorlagegesetz dazu verpflichtet einen Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorzulegen, der nicht älter als 10 Jahre sein darf.

Der Energieausweis wird gerechnet für

Wohngebäude

Einfamilienhaus
Reihenhaus
Mehrfamilienhaus
Neubau
Bestand
Verkauf und Vermietung
Umfassende Sanierung
Wohnbauförderung
Energieberatung

Bei Wohngebäuden werden neben der Gebäudehülle die Heizung, die Warmwasserbereitung und die Lüftung des Gebäudes berücksichtigt.

Neben der Vorlagepflicht gilt es auch noch Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Endenergiebedarf zu erfüllen.

Keine Anforderungen sind für bestehende Gebäude die verkauft oder vermietet werden zu erfüllen. In die Berechnung fließen neben der Gebäudehüllen auch die haustechnischen Anlagen ein. Solaranlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Wärmepumpen wirken sich besonders positiv auf das Ergebnis aus.

Der Energieausweis ist einem Gutachten gleichzustellen. Dementsprechend dar er nur von qualifizierten Fachleuten, wie z. B. Baumeister, Ziviltechniker oder Ingenieurbüros erstellt werden.

Nicht Wohngebäude

Neubau, Bestand
Verkauf und Vermietung
Umfassende Sanierung
Bürogebäude
Kindergärten, Schulen
Krankenhäuser
Pflegeheime
Pensionen, Hotels
Gaststätten
Veranstaltungsstätten
Verkaufsstätten
Sonstige konditionierte Gebäude
Energieberatung

Bei Nicht-Wohngebäuden werden neben der Gebäudehülle auch noch die Raumwärmeversorgung, die Warmwasserversorgung, die Raumlufttechnik, die Kühlung und die Beleuchtung des Gebäudes berücksichtigt.

Sobald ein Gebäude mit über 1.000m² Nutzfläche umfassend saniert wird, oder ein Zubau erfolgt, besteht ebenfalls die Pflicht eine Energieausweis vorzulegen.

Im Fall von Neubauten, Zubauten und umfassenden Sanierungen sind neben der Ausweispflicht noch bestimmte Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Endenergiebedarf zu erfüllen. Diese Anforderungen können im Fall des Zubaus und der umfassenden Sanierung besonders hart zu erfüllen sein, weil dann nicht nur der zugebaute oder sanierte Teil in Betracht gezogen wird, sondern das ganze Gebäude.

Der Energieausweis ist nicht nur Pflicht, er macht auch Sinn. So erfährt man noch bevor ein Gebäude errichtet oder saniert wird den künftigen Energiebedarf, bezogen auf den Standort und auf ein Referenzklima.

Energieausweisprofi

2201 Gerasdorf, Östliche Scheunenstraße 41
Tel.: +43 (0)2246 / 20 443, Fax: +43 (0)2246 / 20 443 DW 40
E-Mail: office@arge-stiba-akademie.at

 

UID. Nr.: ATU 684 67 688
FN: 40 6705 x
MA 63 - 100632 B 10/6, Gerichtsstand: Wien