ARGE STIBA HOLDING

BAUMANAGEMENT - PLANUNGSKOORDINATOR

Nach dem Baukoodinationsgesetz aus dem Jahre 1999 (BGBL I Nr. 37/1999) Hat der Bauherr lt. § 3 im Sinne dieses Bundesgesetzes eine natürliche oder juristische Person als Planungs- und Baustellenkoordinator zu bestellen.

Als Koordinator darf nur eine Person bestellt werden, die über eine für die jeweilige Bauwerksplanung oder Bauwerksausführung einschlägige Ausbildung und eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung verfügt. Dazu zählen insbesondere Baumeister und Personen, die eine sonstige baugewerbliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sowie Personen, die ein Universitätsstudium, ein Fachhochschulstudium, eine höhere technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Ausbildung jeweils auf dem Gebiet des Hoch- oder Tiefbaus erfolgreich abgeschlossen haben.

Die Bestellung des Planungskoordinators hat zu Beginn der Planungsarbeiten zu erfolgen.

Die Bestellung des Baustellenkoordinators hat spätestens bei Auftragsvergabe zu erfolgen.

Wir erfüllen diese Anforderungen und setzen diese für Ihr Projekt mit entsprechender Sorgfalt um.

Energieausweisprofi

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